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Die Angaben werden ausschließlich für die Einsatzplanung genutzt und sind nur für Kreisbrandmeister (KBM), Kreisbrandinspektion (KBI), Kreisbrandrat (KBR) sowie die Unterstützungsgruppe einsehbar.
Bei Wald- und Flächenbränden können Landwirte mit ihren Gerätschaften (z.B. Wasserfässern, Anhängern, Schleppern) die Feuerwehr entscheidend unterstützen – etwa beim Wassertransport, bei Erdarbeiten oder beim Erreichen unwegsamer Einsatzstellen.